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   OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84   

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https://dejure.org/1984,1031
OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84 (https://dejure.org/1984,1031)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.05.1984 - 2 Ws 209/84 (https://dejure.org/1984,1031)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 2 Ws 209/84 (https://dejure.org/1984,1031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO ; § 140 Abs. 2 StPO ; § 350 Abs. 3 StPO
    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung der Drei-Monats-Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung der Drei-Monats-Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, § 350 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 79 (Ls.)
  • NStZ 1984, 523
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84
    "... § 140 Abs. 1 StPO gilt nur für Tatsacheninstanzen (vgl. BGHSt 19, 258, 259).
  • BVerwG, 26.03.1969 - VIII C 7.69

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Einberufungsbescheid

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84
    Der abweichenden Ansicht des OLG Karlsruhe (in NJW 1969, 2028 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Betroffene noch immer zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe im offenen Vollzug befindet (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO) und ob dieser Beiordnungsgrund in der Rechtsmittelinstanz, in der in der Regel keine Hauptverhandlung stattfindet, überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. BGHSt 19, 258 f:; OLG Oldenburg NStZ 1984, 523), denn die Verteidigung erweist sich vorliegend - wenn schon nicht wegen der Schwere der Tat - so doch wegen der Schwierigkeit der Rechtslage als notwendig (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 2 StPO).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 57/06

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Bußgeldbehörde im

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Betroffene noch immer zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe im offenen Vollzug befindet (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO) und ob dieser Beiordnungsgrund in der Rechtsmittelinstanz, in der in der Regel keine Hauptverhandlung stattfindet, überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. BGHSt 19, 258 f:; OLG Oldenburg NStZ 1984, 523), denn die Verteidigung erweist sich vorliegend - wenn schon nicht wegen der Schwere der Tat - so doch wegen der Schwierigkeit der Rechtslage als notwendig (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 2 StPO).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Die wohl herrschende Meinung hält eine Verteidigerbestellung, auch wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO sonst nicht vorliegen, für geboten, wenn die Revisionsbegründung besondere Schwierigkeiten bereitet, mit denen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle überfordert wäre (OLG Koblenz, Rpfleger 1984, 366-367; OLG Koblenz, StraFo 2007, 117-118; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43 -44; OLG Oldenburg, NStZ 1984, 523 ; OLG Schleswig, StV 1990, 12 ; OLG Hamm, NStZ 1982, 345 ; LG Berlin, VRS 111, 421-422; Meyer/Goßner, aaO., § 140 Rdn. 29; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 26. Aufl. 2006, § 140 Rdn. 117; Müller, KMR-Kommentar zur Strafprozessordnung , 1988, § 140 Rdn. 24).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 2 Ws 332/06

    Revisionsverfahren; Verteidiger; Beiordnung

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1988 - 2 Ws 567/87

    Verteidigermitwirkung; Anstaltsunterbringung; Hauptverhandlung; Freiheitsentzug

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